Allgemeine verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS LEASING VON AUSRÜSTUNG UND DEN VERKAUF, MIT ODER OHNE MONTAGE/DEMONTAGE

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Ausrüstung durch Globall Concept und die Standorte der Ausrüstung bei Globall Concept, ob mit oder ohne Bereitstellung von Montage und/oder Demontage. Die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe „wir“, „uns“, „unser“ verweisen auf GLOBALL Concept. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen des Kunden gelten nie für die Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, es sei denn mit schriftlicher Vereinbarung und ausdrücklich unsererseits. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden ; dies kann nur mit der Unterschrift eines gesetzlich befugten Vertreters unseres Unternehmens geschehen.

Angebote und Aufträge

Unsere Angebote sind ohne jede Verbindlichkeit oder Verpflichtung unsererseits; die Aufträge werden von uns nur als genehmigt angesehen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder bei Ausführung des Auftrags.  Wird ein Auftrag mündlich oder telefonisch erteilt, so ist der Kunde für jeden Fehler, der auftreten kann, verantwortlich. Bei der Person, die den Auftrag erteilt, geht man davon aus, dass sie dazu berechtigt ist. Sie muss immer solidarisch und unteilbar die Rechnung für den Auftrag zahlen. Die Stornierung eines Auftrages, den wir angenommen haben, oder die Rückgabe der gelieferten Ausrüstung durch den Kunden, kann nur erfolgen, wenn wir dem zuvor schriftlich zugestimmt haben, auch im Falle höherer Gewalt auf Seiten des Kunden. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, 15% des stornierten Auftragswertes für Schadenersatz in Rechnung zu stellen, mindestens 75 Euro.

Preis

Die in unseren Katalogen, Angeboten und anderen Schriftstücken angegebenen Preise dienen nur Informationszwecken und werden erst nach der Auftragsbestätigung verbindlich.

Fristen für Lieferung und Montage

Nur die Fristen für die Lieferung und/oder Montage aus einem von unserem Unternehmen erstellten Schriftstück können berücksichtigt werden. Diese Fristen dienen nur der Information; deren Nichteinhaltung zieht keine Haftung unsererseits nach sich. Kein Auftrag kann aufgrund der auf dem Bestellschein, in der Auftragsbestätigung oder in jedem anderen Schriftstück angegebenen abgelaufenen Lieferfrist storniert werden.

Nichteinhaltung und Zahlungsverzug

Unsere Rechnungen sind am Tag auf der Rechnung selbst angegebenen Tag zahlbar; fehlt diese Angabe, so sind sie bar zu entrichten. Für alle bei Fälligkeit unbezahlten Rechnung fallen automatisch und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1% pro Monat an. Darüber hinaus wird eine Entschädigung in Höhe von 15% des Hauptbetrages, mindestens jedoch 75 Euro ohne Ust. fällig, unbeschadet unseres Anspruchs auf Zahlung für den tatsächlich entstandenen Nachteil. Die Gewährung von Zahlungsfristen kann in keiner Weise als Verzicht unsererseits auf unsere Ansprüche ausgelegt werden. Durch die Nichtzahlung einer fälligen Rechnung werden alle anderen Rechnungen sofort fällig, auch die noch nicht fälligen.

Höhere Gewalt

Die Folgen höherer Gewalt (wie zum Beispiel Krieg, Streik oder Aussperrung, Feuer oder Hochwasser, Stürme, Maschinenbruch, Epidemien, Entscheidungen von Behörden usw.) oder andere unvorhergesehene Ereignisse, auf die wir vernünftigerweise keinen Einfluss haben können, können nicht zu einer Entschädigung unsererseits führen.

Transport, Lieferung, Ausrüstungseingang und Arbeiten und Funktionstests

Ausrüstungslieferungen erfolgen ab Werk an die Adresse unserer Zentrale, unserer Lager oder Fabriken oder die unserer Lieferanten. Ist im Auftrag eine andere physische Lieferadresse vorgesehen als die unserer Zentrale, unserer Lager, Fabriken oder Lieferanten, so werden die Spediteure auf Rechnung des Kunden beauftragt, und die Risiken gehen nach den für die Lieferung ab Werk geltenden Regeln dennoch auf den Kunden über. Wir haften nicht für beim Transport auftretende Schäden. Sofern in den Auftragsunterlagen nicht anders angegeben, wählen wir unter den angesehenen, zuverlässigen Spediteuren den Spediteur frei aus; wir sind nicht verpflichtet, zur Deckung von Transportschäden eine Versicherung abzuschließen, und es ist Sache des Kunden, eine solche Versicherung abzuschließen, wenn er dies wünscht, und uns darüber zu informieren. Transportkosten und etwaige Versicherungskosten werden zum Preis für die Ausrüstung und Serviceleistungen hinzugerechnet. Die verkauften oder vermieteten Ausrüstungsteile müssen bei Erhalt getestet werden. Jede Reklamation über die verkaufte oder geleaste Ausrüstung muss uns spätestens sieben Tage nach dem physischen Eingang der Ausrüstung per Einschreiben zur Kenntnis gebracht werden; betrifft diese Reklamation die bereits gelieferte Ausrüstung oder den Zustand der Verpackung dieser Ausrüstung, so muss sie unverzüglich bei Lieferung per Fax oder E-Mail per Einschreiben mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Frist müssen wir die Reklamation nicht mehr berücksichtigen. Unter keinen Umständen dürfen die Produkte, die Gegenstand der Beschwerde sind, nach dem Test verwendet werden, da sonst die Beschwerde unzulässig ist. Bei einer Reklamation steht es uns frei, einen Ersatzauftrag auszuführen, das Material auf unsere Kosten zurückzunehmen und den Verkauf zu stornieren, und zwar ohne weitere Entschädigung. Bei Montagearbeiten muss der Kunde nach Abschluss der Montage die endgültige Abnahme der Arbeiten sicherstellen. Fehlt die Abnahme, so gilt die gelieferte und montierte Ausrüstung als in einwandfreiem Zustand und als endgültig abgenommen. Für alle Abnahmekosten kommt ausschließlich der Kunde auf; bei einer Abnahme durch eine unabhängige Prüfstelle trägt der Kunde die Kosten. Die verkaufte, geleaste (und möglicherweise montierte Ausrüstung kann leicht von der aus der Beschreibung abweichen.  Der Kunde akzeptiert, dass geringfügige Änderungen keine Nicht-Konformität der Ausrüstung oder der Arbeiten nach sich ziehen und kein Grund für eine Entschädigung sind.

Gefahrenübergang

Die Risiken für die verkaufte oder geleaste Ausrüstung geht bei Lieferung (die ab Werk erfolgt) auf den Kunden über. Die Risiken in Bezug auf Arbeit trägt der Kunde bei deren Abnahme.

Eigentumsvorbehalt

Beim Verkauf wird der Kunde nur Eigentümer der gelieferten Ausrüstung, wenn er alle Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt hat.  Bleibt der Kunde in Verzug, können wir deshalb unseren Eigentumsanspruch an der gelieferten Ausrüstung geltend machen, auch in Bezug auf Dritte und eine Erstattung verlangen. Der Kunde wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um zu vermeiden, dass seine Gläubiger Ansprüche an der erhaltenen (unbezahlten) oder geleasten Ausrüstung geltend machen kann und unverzüglich die in dieser Hinsicht ergriffenen Maßnahmen nachweisen.  Der Kunde gibt uns hiermit die unwiderrufliche Zustimmung, jederzeit sein Eigentum zu betreten, an dem der Ausrüstungsgegenstand gelagert oder montiert ist, und alle notwendigen Aktionen zur Wiederherstellung vorzunehmen. Der Kunde wird alle notwendigen Versicherungen zur Abdeckung von Schäden abschließen, die bis zum Eigentumsübergang entstehen können (einschließlich der möglichen Versicherung zur Abdeckung von Ausrüstung während des Transports, falls nicht wir sie darüber abgeschlossen haben).

Haftung des Kunden

Bei geleaster Ausrüstung befindet sich diese während der gesamten Leasingzeit in der Obhut des Kunden. Der Kunde wird diese Ausrüstung nach bestem Wissen nutzen. Der Kunde reagiert auf die Verschlechterung oder den Verlust der Ausrüstung während ihrer Nutzung und schließt alle notwendigen Versicherungen zur Abdeckung von Schäden ab, die an der geleasten Ausrüstung auftreten können, ebenso wie Schäden, die Dritten durch die Ausrüstung entstehen können, außer bei Betrug oder einem schweren Fehler unsererseits; der Kunde gewährt uns eine Garantie gegen jede von Dritten aufgrund eines Problems hinsichtlich der Ausrüstung, deren Montage oder Demontage gegen uns eingeleitete Klage, ausgenommen bei Betrug oder schwerem Fehler unsererseits.

Haftung

Unsere Haftung im Falle des Verkaufs von Produkten oder Dienstleistungen ist wie folgt beschränkt. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die verkauften oder vermieteten Produkte ein bestimmtes Ergebnis erzielen können; wir geben eine einjährige Garantie ab Lieferung der Produkte oder Abnahme der Arbeiten für Fabrikationsfehler (darunter ist der Mangel zu verstehen, der zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorhanden war und den normalen Gebrauch des Produkts oder das Ergebnis der ausgeführten Arbeiten verhindert) und für einen erheblichen Verlust des dekorativen Werts des Produkts (mit Ausnahme der normalen Abnutzung des Produkts), vorausgesetzt, dass diese Produkte in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch verwendet werden. Produkte, bei denen behauptet wird, dass sie einen Herstellungsfehler aufweisen, müssen an uns zurückgeschickt werden (Rücksendekosten trägt der Kunde), damit wir die Ursache des Fehlers überprüfen können. In jedem Fall haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Mitarbeiter. Unsere Haftung ist beschränkt auf den Rechnungsbetrag, der sich auf die Leistung bezieht, auf der unsere Haftung beruht. Im Falle von Produktmängeln, für die wir haften, können wir immer wählen, ob wir den Kunden durch die Reparatur des Produkts oder den Ersatz der Produkte durch identische oder ähnliche Produkte anstelle von Geldersatz entschädigen. Im Falle einer Reparatur oder eines Austauschs des Produkts tragen wir die Kosten für die Rücksendung des Produkts an den Kunden.

Vorzeitige Kündigung

Wenn die Kreditwürdigkeit des Kunden unsicher ist oder er seinen Verpflichtungen uns gegenüber aus welchen Gründen auch immer nicht nachkommt, sind wir berechtigt, die uns an den Kunden bindende Vereinbarung insgesamt oder teilweise zu kündigen, und zwar ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Einhaltung einer Frist für die Vorankündigung und ohne Zahlung einer Entschädigung; diese Kündigung erfolgt ohne Auswirkung auf die anderen Rechte von Globall Concept.

Sonderleistungen

Alle weiteren Arbeiten (außervertraglich) werden zusätzlich, getrennt in Rechnung gestellt.

Arbeiten zur Inbetriebnahme von Ausrüstung

Alle technischen Arbeiten, die für die Inbetriebnahme der Ausrüstung notwendig sind, erfolgen durch den Kunden, zu seinen Lasten, sofern nicht schriftlich ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde; für die Qualität dieser Arbeiten ist der Kunde verantwortlich. Falls wir Arbeiten ausführen müssen, achtet der Kunde darauf, dass wir diese Arbeiten unter den besten Bedingungen ausführen können, einschließlich der Anbringung der Befestigungen; in diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, uns an den von uns vorab mitgeteilten Tagen und zu der Uhrzeit freien Zutritt zu den Orten zu gewähren, an denen die Ausrüstung montiert und/oder demontiert werden muss und uns die Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, die für diese Arbeiten (Elektrizität, Licht etc.) erforderlich sind. Falls es auch vorübergehend nicht möglich ist, diese Arbeiten zu verrichten, die aufgrund von Ursachen anfallen, die wir nicht zu vertreten haben, haben wir Anspruch auf Zahlung der durch diese Unmöglichkeit anfallenden Kosten. Wir sind keinesfalls verpflichtet, die Flächen mit den Befestigungen nach ihrer Demontage in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Der Kunde kann keine Entschädigung beanspruchen, wenn wir die Ausrüstung aufgrund externer Faktoren am vereinbarten Datum nicht montieren oder demontieren können, so zum Beispiel ungünstige Wetter- oder Straßenbedingungen. Dem Kunden ist die Tatsache bekannt, dass bestimmte Sicherheitsprobleme nur bei der Montage der Ausrüstung auftreten können. Globall Konzept kann, allein oder souverän, entscheiden, ob die Ausrüstung sicher aufgestellt werden kann. Falls wir glauben, dass sich ein erhebliches oder unlösbares Sicherheitsproblem stellt, so sind wir berechtigt, den Vertrag ohne Zahlung von Schadensersatz und Zinsen zu kündigen.

Strom

Bei Montagearbeiten von Ausrüstung stellt der Kunde eine Stromversorgung der aufgestellten Güter von mindestens 10 m zur Verfügung.  Die Stromversorgung muss allen geltenden Standards entsprechen und ausreichen, um die bestellte Ausrüstung montieren zu können. Alle elektrischen Arbeiten, die für die Montage der Ausrüstung erforderlich sind, müssen vom Kunden verrichtet werden und gehen zu dessen Lasten, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung.

Genehmigungen

Der Leasingnehmer wird darauf achten, alle allgemein für die Montage, Nutzung und Demontage der gelieferten oder geleasten Ausrüstung notwendigen Genehmigungen einzuholen. Alle Kosten für solche Genehmigungen in diesem Zusammenhang trägt der Kunde.

Konformität

Die von Globall Concept verkaufte oder geleaste Ausrüstung sowie Verpackung erfüllt die in Belgien geltenden Vorschriften. Bei einem Verkauf ins Ausland muss der Kunde uns über die Regeln informieren, die die Ausrüstung erfüllen muss, in welchem Fall die Kosten für die Anpassung der Ausrüstung und/oder der Verpackungen vom Kunden zu tragen sind; eine angemessene zusätzliche Frist kommt automatisch zur für die Lieferung und/oder die Montage dieser Ausrüstung vorgesehenen Frist hinzu. Globall Concept wird den Kunden über die Zusatzkosten und die für die Anpassung geschätzte Frist informieren.

Sicherheits- und Reinigungskräfte

Die Vergütung von Sicherheitskräften oder anderen Interessengruppen (keine Mitarbeiter oder Mitarbeiter des Kunden), deren Anwesenheit durch unsere Eingriffe am Standort oder an der geleasten Ausrüstung erforderlich ist, geht nur zu unseren Lasten, wenn es im Vertrag vorgesehen ist und nur für die Dauer des Eingriffs am Standort. Sofern in den Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich anders angegeben, geht die vollständige Reinigung des Standortes nach der Montage und Demontage nicht zu unseren Lasten.

Wartung und Austausch

Im Fall von Vermietung  gewährleisten wir die Wartung der Ausrüstung, die sich zwischen der Entnahme und der Montage in unseren Filialen befindet. Die Wartung und der Austausch von Ausrüstung, z. B. nach Vandalismus, gehen zu Lasten des Kunden und werden vollständig getrennt in Rechnung gestellt. Wir gewährleisten jedoch zu unseren Lasten den Austausch defekter Ausrüstungsteile, vorausgesetzt, dass diese Ausrüstungsteile mit den Fehlern behaftet sind und dass diese Ausrüstungsteile in Übereinstimmung mit dem Benutzerhandbuch verwendet wurden. Der Ersatz von Glühbirnen und anderen Leuchtmitteln gelten nicht als Ersatz fehlerhafter Teile. Jeder andere Ersatz wird als zusätzliche Arbeit in Rechnung gestellt.

Geistige Eigentumsrechte

Alle von uns gezeigten oder genutzten Grafiken, Zeichnungen, Fotomontagen oder Mood Boards oder andere grafische Elemente jeglicher Art sind unser Eigentum und durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Es ist verboten, sie zu kopieren, zu verändern, Kopien zu verbreiten oder eine auf diesen Elementen basierende abgeleitete Arbeit zu erstellen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Fälschung oder, allgemeiner, bei Verletzung dieser Eigentumsrechte Schadensersatz und Zinsen zu verlangen.

Zwingende Rechtsvorschriften

Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen (einschließlich der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, die im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen). Keine Vorschrift aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat jedoch zum Ziel, von der Anwendung der zwingenden Gesetzesvorschriften oder Gesetzesvorschriften für die öffentlichen Ordnung, die anwendbar wären, abzuweichen. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen eine zwingende Gesetzesvorschrift oder der öffentlichen Ordnung verstoßen, so gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird so ausgelegt, dass sie die zwingende Gesetzesvorschriften oder die Gesetzesvorschriften für die öffentliche Ordnung erfüllen, oder, falls dies nicht möglich ist, als nicht existent angesehen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Kundenbeziehungen unterliegen dem belgischen Recht. Im Streitfall sind nur die Gerichte des Gerichtsbezirks Nivelles zuständig, unbeschadet unseres Rechts, den Kunden vor die Gerichte seines Geschäfts- oder Wohnsitzes vorladen zu lassen.